Psychische Gefährdungsbeurteilung: Gesetzliche Pflicht & Umsetzung in DACH und Italien zusammengefasst

Blogartikel
03. Jul. 2025
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5 Min.

Psychische Belastungen zählen heute zu den wichtigsten Faktoren, die das Wohlbefinden am Arbeitsplatz beeinflussen. Themen wie Stress, hoher Druck oder fehlende Wertschätzung können sich auf Motivation, Leistung und Gesundheit auswirken. Die gute Nachricht: Immer mehr Unternehmen erkennen die Bedeutung mentaler Gesundheit – und haben die Chance, mit einer strukturierten, systematischen Herangehensweise gezielt gegenzusteuern und eine gesunde Arbeitskultur zu fördern.

Dabei ist die Pflicht zur psychischen Gefährdungsbeurteilung in vielen Ländern längst gesetzlich verankert. Wer hier nicht handelt, riskiert nicht nur rechtliche Konsequenzen, sondern verpasst auch die Chance, die eigene Organisation resilienter, gesünder und zukunftsfähiger aufzustellen.

Gesetzliche Verpflichtung in der DACH-Region und Italien

In Deutschland wurde die psychische Gefährdungsbeurteilung 2013 klar im Arbeitsschutzgesetz (§ 5 ArbSchG) geregelt. Unternehmen – unabhängig von Größe oder Branche – sind verpflichtet, psychische Belastungen systematisch zu erfassen, zu bewerten und daraus geeignete Maßnahmen abzuleiten. Die Umsetzung ist nachweis- und dokumentationspflichtig.

Auch in Österreich (§§ 4, 5 ASchG) und der Schweiz (ArG Art. 6 Abs. 1, ArGV3 Art. 2) besteht eine gesetzliche Grundlage zur Erfassung psychischer Risiken. In Österreich regelt das ArbeitnehmerInnenschutzgesetz die verpflichtende Evaluierung psychischer Belastungen, während in der Schweiz das Arbeitsgesetz eine umfassende Sorgfaltspflicht zur Verhütung von Gesundheitsschäden formuliert, die auch psychische Risiken einschließt.

Italien geht mit dem Gesetzesdekret Nr. 81/2008 ebenfalls einen klaren Weg: Unternehmen sind verpflichtet, alle arbeitsbedingten Risiken – inklusive psychosozialer Belastungen – zu bewerten und entsprechende Schutzmaßnahmen zu ergreifen.

Trotz kleiner Unterschiede in der rechtlichen Ausgestaltung ist die Richtung eindeutig: Der Schutz der psychischen Gesundheit gehört zum arbeitsrechtlichen Standard.

Gerade für HR-Teams und Geschäftsleitungen lohnt sich ein strukturierter Einstieg:

Wer psychische Belastungen sichtbar macht, kann gezielt handeln – bevor es zu Fluktuation, Krankheit oder innerer Kündigung kommt.

Was bedeutet das für die Praxis?

Viele Unternehmen tun sich noch schwer damit, psychische Belastungen systematisch zu erfassen – sei es, weil klare Methoden fehlen, Ressourcen knapp sind oder das nötige Know-how noch aufgebaut werden muss. Dabei lohnt sich genau dieser Schritt: Eine gut umgesetzte Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastungen schafft nicht nur rechtliche Sicherheit, sondern liefert wertvolle Erkenntnisse für mehr Gesundheit, Motivation und Zusammenhalt im Team. Mit dem richtigen Ansatz wird sie zum wirksamen Hebel für echte Veränderung.

Wesentliche Prinzipien dabei sind:

  • Struktur statt Bauchgefühl: Einzelgespräche oder spontane Einschätzungen reichen nicht aus. Es braucht valide, wissenschaftlich fundierte Erhebungsverfahren – etwa standardisierte Fragebögen.

  • Partizipation ist Pflicht: Mitarbeitende sowie Interessenvertretungen (z. B. Betriebsrat) müssen einbezogen werden – nicht nur bei der Analyse, sondern auch bei der Entwicklung von Maßnahmen.

  • Anonymität schafft Verbindlichkeit: Nur wenn Rückmeldungen anonym erfolgen, entsteht ehrliches und nutzbares Feedback – ein entscheidender Faktor für Qualität und Wirkung.

  • Dokumentation und Umsetzung: Die Erhebung ist kein Selbstzweck. Ergebnisse müssen in konkrete Maßnahmen überführt, dokumentiert und bei Bedarf auch gegenüber Behörden nachgewiesen werden.

Evaluation und Wiederholung: Arbeitsbedingungen verändern sich – entsprechend muss auch die Gefährdungsbeurteilung regelmäßig überprüft und angepasst werden.

📌 Was passiert, wenn ich keine Gefährdungsbeurteilung durchführe?
  • Bußgelder bis zu 25.000 € (in Deutschland)

  • Haftungsrisiken im Schadensfall

  • Imageverlust bei Beschwerden (z. B. Kununu, Betriebsrat, Gewerbeaufsicht)

  • Verpasste Chance auf Frühwarnsystem & Mitarbeiterbindung

Wie Kibun unterstützt

Kibun macht die gesetzliche Pflicht zur psychischen Gefährdungsbeurteilung nicht nur einfach erfüllbar – sondern auch zu einem echten Hebel für kulturelle und organisatorische Entwicklung.

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  1. Informieren & Vertrauen schaffen
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  3. Klare, anonyme Auswertung
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  4. Maßnahmen ableiten & umsetzen
    Kibun unterstützt bei der Priorisierung und begleitet die Umsetzung gezielter Maßnahmen.

Erfolg prüfen & fortlaufend optimieren
Dank des kontinuierlichen Rhythmus mit Kibun können Erfolge gemessen und Anpassungen einfach vorgenommen werden.

Fazit

In Deutschland, Österreich, der Schweiz und Italien ist die Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastungen rechtlich verpflichtend – aber sie ist weit mehr als das. Wer sie als Chance begreift, legt den Grundstein für eine gesunde, resiliente Organisation, in der Menschen gerne und wirksam arbeiten.

Eine moderne Umsetzung muss nicht kompliziert sein – aber sie muss bewusst gestaltet werden.

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Foto: JoaoPaulo auf Unsplash

Anna Maria Kurz

CEO & Co-Founder